Geheimhaltungsvereinbarung

1. Geltungsbereich

Diese Vereinbarung regelt die Vertraulichkeit von Informationen, die im Rahmen von Projekten, Kooperationen, Beratungen oder sonstigen Tätigkeiten zwischen den Parteien ausgetauscht werden.

Hinweis: Die Vereinbarung tritt nur in Kraft, wenn ausdrücklich zwischen den Parteien abgesprochen. Eine automatische Verpflichtung besteht nicht.

2. Vertrauliche Informationen

Vertrauliche Informationen umfassen, sind aber nicht beschränkt auf:

  • Strategien, Konzepte und Projektpläne

  • Designs, Grafiken, Videoinhalte, Software

  • Schulungsunterlagen und Beratungsergebnisse

  • Mündliche oder schriftliche Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder als solche erkennbar sind

Die Informationen dürfen nur nach vorheriger Absprache mit der peach UG an Dritte oder die Öffentlichkeit weitergegeben werden.

3. Zweck

Die vertraulichen Informationen dürfen ausschließlich genutzt werden für:

  • Präsentation der eigenen Ergebnisse

  • Verwendung als Referenz nach ausdrücklicher Zustimmung der peach UG

4. Laufzeit

Die Vereinbarung gilt für 3 Jahre ab dem Zeitpunkt der Absprache.

5. Ausnahmen

Von der Vertraulichkeit ausgenommen sind Informationen, die:

  • bereits öffentlich bekannt waren

  • nachweislich vorab bekannt waren

  • ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung allgemein zugänglich werden

6. Rechtsfolgen

Diese Vereinbarung ist ein Gentlemen’s Agreement.

  • Es entstehen keine rechtlichen Ansprüche oder Schadenersatzpflichten

  • Die Einhaltung basiert auf gegenseitigem Vertrauen

7. Schlussbestimmungen

  • Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Absprache zwischen den Parteien.

  • Diese Vereinbarung gilt nur nach ausdrücklicher Zustimmung.

  • Es gilt deutsches Recht als Rahmen, jedoch ohne Durchsetzungspflichten.

Geheimhaltungsvereinbarung

1. Geltungsbereich

Diese Vereinbarung regelt die Vertraulichkeit von Informationen, die im Rahmen von Projekten, Kooperationen, Beratungen oder sonstigen Tätigkeiten zwischen den Parteien ausgetauscht werden.

Hinweis: Die Vereinbarung tritt nur in Kraft, wenn ausdrücklich zwischen den Parteien abgesprochen. Eine automatische Verpflichtung besteht nicht.

2. Vertrauliche Informationen

Vertrauliche Informationen umfassen, sind aber nicht beschränkt auf:

  • Strategien, Konzepte und Projektpläne

  • Designs, Grafiken, Videoinhalte, Software

  • Schulungsunterlagen und Beratungsergebnisse

  • Mündliche oder schriftliche Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder als solche erkennbar sind

Die Informationen dürfen nur nach vorheriger Absprache mit der peach UG an Dritte oder die Öffentlichkeit weitergegeben werden.

3. Zweck

Die vertraulichen Informationen dürfen ausschließlich genutzt werden für:

  • Präsentation der eigenen Ergebnisse

  • Verwendung als Referenz nach ausdrücklicher Zustimmung der peach UG

4. Laufzeit

Die Vereinbarung gilt für 3 Jahre ab dem Zeitpunkt der Absprache.

5. Ausnahmen

Von der Vertraulichkeit ausgenommen sind Informationen, die:

  • bereits öffentlich bekannt waren

  • nachweislich vorab bekannt waren

  • ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung allgemein zugänglich werden

6. Rechtsfolgen

Diese Vereinbarung ist ein Gentlemen’s Agreement.

  • Es entstehen keine rechtlichen Ansprüche oder Schadenersatzpflichten

  • Die Einhaltung basiert auf gegenseitigem Vertrauen

7. Schlussbestimmungen

  • Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Absprache zwischen den Parteien.

  • Diese Vereinbarung gilt nur nach ausdrücklicher Zustimmung.

  • Es gilt deutsches Recht als Rahmen, jedoch ohne Durchsetzungspflichten.

Geheimhaltungsvereinbarung

1. Geltungsbereich

Diese Vereinbarung regelt die Vertraulichkeit von Informationen, die im Rahmen von Projekten, Kooperationen, Beratungen oder sonstigen Tätigkeiten zwischen den Parteien ausgetauscht werden.

Hinweis: Die Vereinbarung tritt nur in Kraft, wenn ausdrücklich zwischen den Parteien abgesprochen. Eine automatische Verpflichtung besteht nicht.

2. Vertrauliche Informationen

Vertrauliche Informationen umfassen, sind aber nicht beschränkt auf:

  • Strategien, Konzepte und Projektpläne

  • Designs, Grafiken, Videoinhalte, Software

  • Schulungsunterlagen und Beratungsergebnisse

  • Mündliche oder schriftliche Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder als solche erkennbar sind

Die Informationen dürfen nur nach vorheriger Absprache mit der peach UG an Dritte oder die Öffentlichkeit weitergegeben werden.

3. Zweck

Die vertraulichen Informationen dürfen ausschließlich genutzt werden für:

  • Präsentation der eigenen Ergebnisse

  • Verwendung als Referenz nach ausdrücklicher Zustimmung der peach UG

4. Laufzeit

Die Vereinbarung gilt für 3 Jahre ab dem Zeitpunkt der Absprache.

5. Ausnahmen

Von der Vertraulichkeit ausgenommen sind Informationen, die:

  • bereits öffentlich bekannt waren

  • nachweislich vorab bekannt waren

  • ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung allgemein zugänglich werden

6. Rechtsfolgen

Diese Vereinbarung ist ein Gentlemen’s Agreement.

  • Es entstehen keine rechtlichen Ansprüche oder Schadenersatzpflichten

  • Die Einhaltung basiert auf gegenseitigem Vertrauen

7. Schlussbestimmungen

  • Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Absprache zwischen den Parteien.

  • Diese Vereinbarung gilt nur nach ausdrücklicher Zustimmung.

  • Es gilt deutsches Recht als Rahmen, jedoch ohne Durchsetzungspflichten.